Unisport Austria übernimmt bei der Erüllung seiner Aufgaben gesellschaftliche Verantwortung (Coporate Social Responsibility CSR).

Unisport Austria ist bei einigen CSR-Themengebieten gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Umsetzungen zu bewerkstelligen. Als Beispiele können hier die Einhaltung der UN Sustainable Development Goals (SDG) oder Gender Budgeting genannt werden. Bei diesen Umsetzungen besteht daher auch ein Schwerpunkt.

Der Sport als Gesamtes steht auch im Zusammenhang mit der Erfüllung des UN Global Sustainable Goals Ziels „Gesundheit und Wohlergehen“ (SDG-3). Die Themen Inklusion (SDG-10 „weniger Ungleichheiten„), „nachhaltige/r Konsum und Produktion“ (SDG-12) sowie „Maßnahmen zum Klimaschutz“ (SDG-13) sind damit ebenso primäre Ziele. Mit Ministerratsbeschluss vom 12. Jänner 2016 wurden alle Bundesministerien in Österreich zur kohärenten Umsetzung (Implementierung) der “Agenda 2030“ beauftragt. Für den Universitätssport als Gesamtes, also nicht nur Unisport Austria im Leistungs- und Wettkampfsportbereich, entsteht dadurch eine Verpflichtung.

Gender Budgeting ist in der österreichischen Bundesverfassung seit 1. Jänner 2009 verankert und wurde 2013 mit der Einführung der wirkungsorientierten Haushaltsführung noch verstärkt. Frauenförderung bzw. gleicher Budgeteinsatz für Männer und Frauen ist eine gesetzliche Vorgabe für das BMBWF und gemeinsam mit SDG-5 „Geschlechtergleichheit“ für Unisport Austria bindend.

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